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"Spiegel"-Untersuchung: T-Immobilien 20 % über Marktwert bilanziert
Ermittlungen gegen Telekom vor Abschluss

Bei Schuldeingeständnis der Telekom zur Falschbilanzierung wird Verfahrenseinstellung erwartet. T-Aktionäre hätten dann Chancen auf Schadensersatz.Telekom bekommt nur 5,3 Mrd. DM für TV-KabelnetzeT-Online dementiert Einstieg von Kirch

28.02.2001

vwd FRANKFURT/ BONN. Die monatelangen Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrugs im Zusammenhang mit der Ausweisung der Grundstückswerte der Deutschen Telekom AG stehen offenbar vor einem Abschluss. Für eine Erörterung sollen im März neun Beschuldigte, unter ihnen Ex-Finanzvorstand Joachim Kröske, vorgeladen werden, meldete das Anlegermagazin "Die Telebörse" am Mittwoch vorab.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mitte vergangenen Jahres gegen die Telekom (AZ: 42JS 108/2000). Kröske soll nach einem Bericht des "Spiegel" vom Dezember vergangenen Jahres als Hauptbeschuldigter möglicherweise ein Jahr vor dem Telekom-Börsengang 1996 die insgesamt 35 000 Immobilien des Unternehmens um mehrere Mrd. DM zu hoch bewertet haben. Die Telekom hat die Vorwürfe immer bestritten.

Auslöser der Ermittlungen, die seit der Wertberichtigung der Telekom-Immobilien in der vergangenen Woche wieder im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, waren unter anderem ein Hinweis des Würzburger Aktionärsschützers Ekkehard Wenger an die Staatsanwaltschaft und ein Brief des ehemaligen Chefs der Telekom-Immobilien-Tochter De-Te-Immobilien, Frerich Görts, aus dem Jahre 1998 an den damaligen Telekom-Aufsichtsratsvorsitzenden Helmut Sihler. Darin habe Görts, der mittlerweile zu dem laut Staatsanwaltschaft "sehr komplexen Sachverhalt" vernommen worden sei, eine "krasse Falschbewertung"der Immobilien angeprangert, schrieb das Magazin. Görts habe daraufhin seinen Hut nehmen müssen.

Verfahrenseinstellung bei Schuldbekenntnis

Der "Telebörse" zufolge erwarten Beobachter, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ein Schuldanerkenntnis und die Zahlung einer Bußgeldes einstellen wird. Sollte die Telekom auf das Schuldeingeständnis eingehen, hätten T-Aktionäre, die im Mai 2000 Aktien der dritten Tranche gekauft haben, gute Chancen, ihre Verluste im Rahmen der Prospekthaftung einzuklagen. Mehrere Kleinaktionäre hatten am Dienstag wegen der aktuellen Wertberichtigung eine Strafanzeige gegen den Bonner Konzern gestellt und Schadensersatz verlangt. Auch die Anleger-Schutzvereine SdK und DSW erwägen Anzeigen.

"Spiegel": T-Immobilien 20 % über Marktwert bilanziert

Der "Spiegel" hatte bereits im August 1998 gemutmaßt, dass die Telekom mit ihrem Immobilienbesitz erhebliche Probleme bekommen könnte. Grundlage war eine vertrauliche Analyse der Unternehmensberatung Arthur Andersen vom März 1998, wonach dem Telefonmulti im Immobilienbereich ein "erheblicher Wertberichtigungsbedarf mit Nachteilen für die Gewinnsituation, den Unternehmenswert und das Ansehen" drohen könnte. In seiner Eröffnungsbilanz hatte das Unternehmen 1995 rund 35 000 Gebäude und Grundstücke mit über 35 Mrd. DM bewertet. Bei der Untersuchung von Telekom-Anwesen in vier Großstädten habe der Buchwert den Marktwert in allen Städten um rund 20 Prozent überschritten. Daraus ergebe sich ein Wertberichtigungsbedarf zwischen 3,5 und 4,2 Mrd. DM, so der "Spiegel" damals. Diese Aussagen wurden von der Telekom als "hochgradig unseriös" zurückgewiesen.

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Im Zuge des beschleunigten Verkaufs eines erheblichen Teils ihrer Immobilien hatte die Telekom vor einer Woche Wertberichtigungen von Immobilienvermögen über 2 Mrd. Euro vorgenommen und in diesem Zusammenhang ihre vorläufigen Aussagen zum Jahresüberschuss 2000 deutlich nach unten korrigiert. Statt eines Gewinns nach Steuern von 7,4 Mrd. Euro beträgt der Überschuss nur noch 5,9 Mrd. Euro.

Wie die "Telebörse" an anderer Stelle weiter berichtet, wird der Bundesrechnungshof im Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags" die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Deutsche Telekom AG" prüfen. Der Prüfauftrag, den der Ausschuss nach Antrag durch die FDP-Fraktion vom 22. Februar erteilen müsse, umfasse auf Forderung der FDP auch die "Bewertung möglicher Prospekthaftungsansprüche".

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