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Windenergie
„Wir steuern auf eine Katastrophe zu“ – Niedersachsen warnt vor Ende der Windkraft-Förderung

Mit dem Ende der Förderung stehen viele Windparks vor dem Aus. Die Länder fordern den Bund zum Handeln auf. Im Bundeswirtschaftsministerium gibt man sich gelassen.

22.08.2020 | von Klaus Stratmann

Windräder während des Sonnenaufgangs © dpa

Berlin Olaf Lies rechnet mit dem Schlimmsten. Der niedersächsische Energie- und Umweltminister hat die Fachleute seines Hauses gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Windguard ermitteln lassen, in welchem Umfang in den kommenden Jahren Windparks ersatzlos vom Netz gehen könnten, weil die Förderung der Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet. Aus Sicht des SPD-Politikers sind die Ergebnisse alarmierend: „Wir steuern auf eine Katastrophe zu“, sagte Lies dem Handelsblatt.

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Lies sieht nun die Kanzlerin in der Pflicht: „Für die groß verkündeten Klimaschutzziele reicht es nicht, dass Kanzlerin Angela Merkel sich öffentlichkeitswirksam mit Fridays for Future trifft. Sie muss Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) endlich einen klaren Auftrag geben, sich intensiver um die erneuerbaren Energien zu kümmern und den drohenden Einbruch bei der Windenergie zu verhindern“, sagte Lies.

Altmaier selbst hatte kürzlich in der Klimaschutzpolitik Versäumnisse eingeräumt. Er gebe zu, „dass wir in den letzten Jahren auch Fehler gemacht und zu spät gehandelt haben“. Man habe enormen Nachholbedarf.

Das im Jahr 2000 in Kraft getretene EEG sichert den Betreibern von Windrädern für 20 Jahre eine feste Vergütung zu. Deutschlandweit endet daher mit dem Ablauf des Jahres 2020 für Windanlagen mit einer Leistung von 4.000 Megawatt (MW) der Förderanspruch nach dem EEG. Diese Leistung entspricht der Leistung von vier großen Kohlekraftwerken.

In den Jahren bis 2025 droht jährlich die Abschaltung von 2300 bis 2400 MW. Bis 2025 summiert sich die Windkraftleistung, deren Fortbestand gefährdet ist, somit auf über 15.000 MW, das entspricht 15 großen, konventionellen Kraftwerksblöcken. Zur Einordung: Im vergangenen Jahr wurden neue Windräder mit einer Leistung von 1078 MW installiert.

„Wenn der Bund nicht die Reißleine zieht, steht Deutschland vor einem gigantischen Rückbau von Windenergie mit allen Folgen für eine CO2-freie Stromerzeugung. Wenn wir richtigerweise die Kohlekraftwerke abschalten, dann müssen wir die Versorgung mit erneuerbaren Energien aber sicherstellen“, sagte Lies.

Niedersachsen ist besonders betroffen, weil in dem Bundesland mit deutlichem Vorsprung vor Ländern wie Brandenburg und Schleswig-Holstein die meisten Windräder in Deutschland stehen.

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Kleine Anlagen kaum wettbewerbsfähig

Allein in Niedersachsen erreichen bis Ende 2025 etwa 3.500 Windräder mit 4300 MW Leistung das Ende der EEG-Förderung und stehen damit vor eine ungewissen Zukunft.

Grundsätzlich können die Anlagen auch über die Förderdauer von 20 Jahren hinaus Strom produzieren, ein Weiterbetrieb für zusätzliche fünf oder gar zehn Jahre dürfte in den meisten Fällen technisch möglich sein. Die Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, den Strom zu verkaufen.

Allerdings wird es vielen Anlagenbetreibern schwerfallen, sich am Markt zu behaupten. Die alten, kleinen Anlagen, die gegen Ende der Nutzungsdauer erhöhten Wartungsaufwand erfordern, dürften angesichts des derzeit niedrigen Preisniveaus im Stromgroßhandel kaum wettbewerbsfähig sein.

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Nach Berechnungen von Windguard ließen sich bei einem Strompreis von 3,375 Cent je Kilowattstunde bei einer nachhaltigen Betriebs- und Wartungsstrategie nur 23 Prozent der Altanlagen wirtschaftlich betreiben. Derzeit ist eine Kilowattstunde Strom im Stromgroßhandel für unter drei Cent zu haben.

Allerdings stehen dem Weiterbetrieb oft auch ganz praktische Hürden im Weg. So haben bereits viele Netzbetreiber die Windparkbetreiber wissen lassen, sie würden Strom der Anlagen mit dem Ende der EEG-Förderung nicht mehr in ihr Netz einspeisen.

Der Grund dafür: Aus Sicht einiger Netzbetreiber ist der Windstrom ein Ärgernis, weil er wegen seiner Volatilität den Aufwand für die Regelung des Netzes erhöht. Die Netzbetreiber argumentieren, die Verpflichtung zur Aufnahme des Windstroms ins Netz ende mit der Förderung.

Die Windbranche sieht das anders. Der Einspeisevorrang für Strom aus erneuerbaren Quellen besteht nach Überzeugung der Windbranche unabhängig von der EEG-Förderung fort. „Man wird das gerichtlich klären lassen müssen“, heißt es in der Branche. Die Unsicherheit ist groß.

Unterstützung für die Branche kommt von Johann Saathoff, energiepolitischer Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion: „Wir müssen sicherstellen, dass der erneuerbar produzierte Strom auch weiter abgenommen werden muss und auch seinen Wert hat“, sagt er dem Handelsblatt.

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Aus Sicht der Branche und auch vieler Politiker ist der Weiterbetrieb ohnehin nur die zweitbeste Lösung. Sie ziehen es vor, an den alten Standorten nach Auslaufen der Förderung neue, leistungsfähigere Anlagen zu errichten („Repowering“).

In der Praxis kann das so aussehen, dass zehn kleine Windräder aus dem Jahr 2000 durch fünf neue, größere Windräder ersetzt werden und der Stromertrag dadurch deutlich steigt. Dem Weiterbetrieb der alten Anlagen gibt die Branche nur dann den Vorzug, wenn das Repowering scheitert, was in vielen Fällen der Fall sein wird.

Denn wer an einem existierenden Windkraft-Standort alte Windräder durch neue Windräder ersetzen will, stößt auf Hürden. Das belegen die Untersuchungen von Windguard für das niedersächsische Umwelt- und Energieministerium.

So gibt es in vielen Fällen Höhenbegrenzungen für Neuanlagen. Sie kommen oft einem Neubauverbot gleich: Anlagen, mit denen man bestimmte Höhenbegrenzungen einhalten könnte, sind am Markt heute nicht mehr verfügbar.

Erhebungen von Windguard zufolge gibt es allein bei 1691 Windrad-Standorten in Niedersachsen mit grundsätzlichem Repowering-Potenzial in 608 Fällen Höhenbegrenzungen.

Hinzu kommt: In 20 Prozent der 1691 untersuchten Fälle stehen Belange der Flugsicherung der Genehmigung einer Neuanlage entgegen. Weiter reduziert wird das Repowering-Potenzial durch Belange des Arten- und Immissionsschutzes, die im jeweiligen Einzelfall zu Problemen bei einer Genehmigung führen können.

Minister Lies will die Hürden für das Repowering möglichst beseitigen. „Moderne neue und leistungsfähigere Anlagen sind notwendig. Etablierte und oft auch akzeptierte Standorte müssen weiter prioritär genutzt werden können“, sagte Lies.

Die Branche sieht das ähnlich. Ziel müsse ein moderner Anlagenpark mit hocheffizienten Windrädern sein, heißt es beim Bundesverband Windenergie (BWE). Für das Gelingen der Energiewende sei das Repowering daher unerlässlich, sagte BWE-Präsident Hermann Albers dem Handelsblatt.

„Wir fordern eine nationale Repoweringstrategie, die die dringend benötigten Bestandsflächen sichert und erhält sowie Genehmigungen für Vorhaben vereinfacht und beschleunigt“, sagte Albers.

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Eine Chance zur Lösung der Probleme bietet die geplante Novelle des EEG, die das Bundeswirtschaftsministerium derzeit erarbeitet.

Allerdings sieht das Bundeswirtschaftsministerium die Lage gelassen. Vom Ende der EEG-Förderung zum Jahreswechsel sei zunächst „nur ein sehr geringer Anteil der installierten Gesamtleistung“ betroffen, der zudem „deutlich unter den jährlichen Zubauraten der letzten Jahre liegt“.

Das Ministerium verweist auf das Beispiel der Photovoltaik. Bei dieser Erzeugungsart seien ab 2021 Anlagen mit einer Leistung von nur 72 MW betroffen. „Erst ab dem Jahr 2025 sind erste anlagenstarke Jahrgänge bei der Photovoltaik betroffen.“ Auf die Windkraft geht das Ministerium nicht ein.

Außerdem verweist man im Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass die Anlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung herausfallen, „über die 20-jährige Förderung refinanziert sind“. Zusätzlich weist das Ministerium auf die Möglichkeit hin, den erzeugten Strom nach Ablauf der Förderung selbst zu vermarkten.

Es sei wünschenswert, dass möglichst viele Anlagenbetreiber die Direktvermarktung nutzten. Zum Repowering äußert sich das Ministerium nicht.

Die Länder dürfte das nicht zufriedenstellen. Die Ministerpräsidenten hatten bei einem Treffen im Juni gefordert, die EEG-Novelle müsse auch Regelungen enthalten, die das Repowering erleichterten.

Ein weiterer zielstrebiger und effizienter Ausbau der erneuerbaren Energien sei eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik auf dem Weg zur Klimaneutralität, heißt es im Protokoll des Treffens der Länderchefs.

Auch der Koalitionspartner drängt. „Der Minister muss nicht nur zugestehen, zu spät gehandelt zu haben, er muss vor allem jetzt schnell liefern - aus energiepolitischer, aus klimapolitischer und aus industriepolitischer Sicht“, sagte SPD-Energiepolitiker Johann Saathoff.

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle soll nach der Sommerpause vorgelegt werden. Details zum Zeitplan sind noch nicht bekannt.

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