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Recht und Steuern
„Einmalige Rechtslage“ – Bundesregierung verschärft Sanktionsrecht für Unternehmen

Firmen, aus denen Straftaten begangen werden, sollen härter bestraft werden. Doch an einem Punkt hakt die Reform von Bundesjustizministerin Lambrecht noch.

16.03.2020 | von Heike Anger

Reform des Sanktionsrechts © dpa

Berlin Künftig müssen Firmen, aus denen heraus Straftaten und Gesetzesverstöße begangen werden, mit drastischen Bußgeldern rechnen. So sieht es der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zum Sanktionsrecht für Unternehmen vor, dem die Union nach letzten Änderungen zugestimmt hat. 

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Nur auf einen Punkt konnten sich die Koalitionspartner noch nicht einigen. Hierbei geht es um unternehmensinterne Ermittlungen, welche zumeist von Kanzleien durchgeführt werden. Der Entwurf sieht vor, dass derjenige, der die interne Untersuchung durchführt, nicht an der Strafverteidigung des Unternehmens beteiligt sein darf. Diese „funktionale Trennung“ sorgt nun für eine heftige Kontroverse.

Nach Ansicht der Ministerin gehören interne Ermittlungen und eine umfassende Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zur gebotenen „Aufklärungsleistung“ des betroffenen Unternehmens. Nur, wenn sie erbracht wird, kann sich das strafmildernd auswirken. Untersuchungen durch Verteidiger sind demnach weniger glaubwürdig als durch andere Rechtsanwälte, darum die geforderte Trennung. Laut Entwurf können die Befunde interner Ermittlungen beschlagnahmt werden. Nur das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Unternehmen ist geschützt. 

Dass hier eine unklare Rechtslage bestand, hatte der VW-Abgasskandal gezeigt. Der Autohersteller hatte die Kanzlei Jones Day mit internen Ermittlungen beauftragt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte dann die Befunde bei einer Durchsuchung der Sozietät. Das Bundesverfassungsgericht billigte das Vorgehen in diesem Falle. In der Praxis führte das zu einem Dilemma für die Unternehmen: Wenn sie mit internen Ermittlungen Verstöße aufklären wollen, laufen sie gleichzeitig Gefahr, sich selbst oder Mitarbeiter zu belasten.

Das neue Sanktionsrecht sollte nun für Rechtssicherheit sorgen. Stattdessen gibt es Streit um die Trennung von Untersuchungsleitung und Verteidigung. „Ich glaube, dass diese scharfe Trennung ein fatales Signal des Misstrauens gegen die Anwaltschaft ist und das rechtsstaatlich elementare Anwaltsprivileg unterminiert“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, dem Handelsblatt. „Es wird zudem insbesondere die mittelständische Wirtschaft vor große Probleme und Kosten stellen, weil diese häufig eine Hauskanzlei haben, die die gesamte rechtliche Betreuung übernimmt.“ Das wäre zukünftig ausgeschlossen.

Auch die Anwaltschaft ist in heller Aufregung. „Mit dem Vorschlag, die schriftliche Dokumentation der anwaltlichen Beratung und Prozessvertretung generell der Beschlagnahme auszusetzen, würde Deutschland eine in der europäischen Union einmalige Rechtslage schaffen“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV). 

„Nachteile nicht absehbar“

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Bislang gelte das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten als wesentliches Element eines Rechtsstaats. Das Vorhaben, nur noch die Dokumentation innerhalb eines Verteidigungsmandats zu schützen, sei ein „Angriff“ auf das Recht von Unternehmen auf Rechtsbeistand. „Die Nachteile für den Standort Deutschland sind nicht absehbar“, heißt es in der DAV-Stellungnahme weiter. Soweit es darum gehe, zu vermeiden, dass Anwaltskanzleien als „safe house“ für Dokumente benutzt würden, gebe es europaweit andere Regelungen als die generelle Beschlagnahme aller Dokumente aus der anwaltlichen Beratung.

„Die zwangsweise Trennung ist nicht allein gekünstelt, sondern sie stellt auch einen Grundrechtseingriff dar, für den es meines Erachtens keine validen Gründe gibt“, meint auch Michael Kubiciel, der an der Universität Augsburg eine Forschungsstelle zum Unternehmensstrafrecht leitet. Die Behauptung, Untersuchungen durch Verteidiger seien weniger glaubwürdig als durch andere Rechtsanwälte, werde nicht näher begründet und entspreche auch nicht den Erfahrungen in der Praxis.

Dafür erkennt Kubiciel einen „versteckten“ Grund für die Trennung: Man wolle wohl die Möglichkeit der Beschlagnahme der Ergebnisse interner Untersuchungen erleichtern. „Das sehe ich jedoch grundsätzlich kritisch.“

Der offene Punkt soll im parlamentarischen Verfahren noch berücksichtigt werden.

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