Koalitionsbeschluss Regierung bessert bei Coronahilfen für kleine und mittelgroße Firmen nach
Staatliche Überbrückungshilfen sollen Unternehmen heil durch die Krise bringen. Doch das Programm läuft nur zäh an. Jetzt verspricht das Wirtschaftsministerium Abhilfe.
16.09.2020 | von Moritz Koch
Wirtschaftsminister Altmaier © dpa
Berlin Die Bundesregierung will bei den Coronahilfen nachbessern, die strauchelnde Firmen vor den ökonomischen Folgen der Pandemie schützen sollen. Konkret geht es um die bisher nur spärlich fließenden „Überbrückungshilfen“. Unter anderem wird erwogen, die Unterstützung für die Veranstaltungsbranche zu erhöhen, die noch länger unter Infektionsschutz-Auflagen leiden dürfte.
Zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium liefen derzeit „intensive Gespräche darüber, welche Vorschläge zur gezielten Verbesserung des Programms“ aufgegriffen werden könnten, heißt es in einem Bericht des Wirtschaftsministeriums an den Bundestag. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vor. Auch die Bundesländer und Wirtschaftsvertreter seien in die Gespräche eingebunden und hätten konkrete Vorschläge erarbeitet, deren Realisierbarkeit jetzt überprüft werde.
Die Überbrückungshilfen sind wichtiger Bestandteil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Sie sollen „Corona-bedingte Umsatzeinbußen“ abfedern und richten sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Ende August hatte der Koalitionsausschuss beschlossen, die Überbrückungshilfen bis Jahresende zu verlängern. Grund dafür ist, dass das Programm bisher alles andere als eine Erfolgsgeschichte ist.
Nach Angaben der Regierung haben bisher knapp 66.000 Unternehmen Überbrückungshilfen beantragt, zusammengerechnet beliefen sich die Anträge auf eine Milliarde Euro. Damit kann bisher nur ein Bruchteil der 24,6 Milliarden Euro abfließen, die die Bundesregierung für die Überbrückungshilfen bereitgestellt hat. Einer der Gründe dabei sind bürokratische Hürden. Vor allem hier will die Regierung jetzt Abhilfe schaffen.
Innerhalb der Bundesregierung bestehe Einigkeit, „dass die verlängerte Überbrückungshilfe (Überbrückungshilfe II) weiterhin für Unternehmen aller Branchen offen stehen soll, die durch die Coronakrise besonders betroffen sind“, heißt es im Bericht des Wirtschaftsministeriums. Darüber hinaus strebt das Ressort von Minister Peter Altmaier (CDU) mehrere Maßnahmen an, um die Wirksamkeit der Überbrückungshilfen bei ihrer Zweitauflage zu erhöhen.
Lockerere Vergabebedingungen
Erstens könnten die Vergabebedingungen gelockert werden. „Es wird beklagt, dass zahlreiche Unternehmen von der Überbrückungshilfe nicht erreicht werden, weil sie in den für die Antragsberechtigung maßgeblichen Monaten April/ Mai noch über ein Auftragspolster verfügten“, stellt das Ministerium fest. Daher sei der Wunsch geäußert worden, die Eintrittsschwelle zu flexibilisieren. „Eine derartige Änderung könnte dazu führen, dass wesentlich mehr Unternehmen die Überbrückungshilfe II in Anspruch nehmen können.“
Zweitens erhielten Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigen vielfach nur eine reduzierte Förderung. Grund dabei seien die bisher vorgesehenen „Deckelungsbeträge“. Diese könnten bei der Überbrückungshilfe II gestrichen werden. Dadurch „würden die Förderung und damit die wirtschaftlichen Perspektiven dieser Unternehmen spürbar verbessert“, bemerkt die Regierung.
Die Existenznot, die sich in der Veranstaltungsbranche ausbreitet, erfordert nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums noch umfassendere Hilfsmaßnahmen: „Bei vielen dieser Unternehmen sind die Rücklagen inzwischen weitgehend aufgezehrt. Zu prüfen ist daher, ob diese Unternehmen eine höhere Förderung erhalten können.“ Auch der Einzelhandel kann auf zusätzliche Hilfen hoffen. Viele Betriebe hätten mit „anhaltenden Umsatzeinbußen“ zu kämpfen, stellt die Regierung fest.
Die Einbrüche lägen aber vielfach unter der 40-Prozent-Schwelle, die Firmen für Überbrückungshilfen qualifiziert. Die Regierung erwägt, den Kreis der anspruchsberechtigten Firmen auszuweiten, „indem künftig auch Unternehmen, die erhebliche Umsatzeinbrüche erleiden, ohne die 40-Prozent-Schwelle zu erreichen, in die Förderung einbezogen werden können“.
Der Zeitplan, den sich das Wirtschaftsministerium gesetzt hat, ist ambitioniert. Schon im Oktober sollen die Anträge für verbesserte Überbrückungshilfe gestellt werden können.
Die Wirtschaft reagiert erleichtert. „Die Pläne der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung“, lobt Peer-Robin Paulus, Mitglied der Geschäftsleitung des Verbands Die Familienunternehmer. Mehr Flexibilität bei der Antragsberechtigung könnte jenen Firmen helfen, die bisher durchs Raster fielen.
Auch der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) würde Nachbesserungen begrüßen. „Für viele Unternehmen ist die coranabedingte Krise noch nicht ausgestanden“, fürchtet Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DIHK. Daher seien die Überbrückungshilfen eine wichtige Unterstützung.
Es müsse aber „praxisgerecht nachjustiert“ werden, um dem „im Herbst und zu Jahresbeginn 2021 zu erwartenden Anstieg der Insolvenzen“ entgegenzuwirken. Insbesondere seien die Anforderungen an die Umsatzrückgänge in den Programmen zu streng definiert, mahnt Dercks: „Denn auch bei Umsatzrückgängen von zum Beispiel 25 Prozent machen viele Unternehmen noch spürbare Verluste.“