Haushalt Mehrwertsteuer für Gastronomie steigt wieder – Ampel einigt sich auf Elterngeld-Grenzwert
Die Ampelkoalition hat sich darauf verständigt, die Mehrwertsteuersenkung für Cafés und Restaurants auslaufen zu lassen. Die Einkommensgrenze für das Elterngeld fällt großzügiger aus.
18.11.2023 | von Martin Greive und Jan Hildebrand
Demonstration zur Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung © IMAGO/Manngold
Berlin Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum Anfang des Jahres wieder auf 19 Prozent angehoben. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP verständigt. „Die Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer in der Gastronomie konnte nicht als gemeinsames Vorhaben aller drei Koalitionspartner realisiert werden“, sagte FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer.
Während der Coronapandemie und der Energiekrise war die Steuer für Restaurants und Cafés befristet gesenkt worden. Die Branche hatte zuletzt vehement dafür geworben, die Steuersenkung nicht wie geplant Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Angesichts der hohen Inflation und gestiegener Preise befürchtet sie ansonsten Pleiten in der Gastronomie und Jobverluste.
„Zusätzlich war unklar, ob die Länder ihren notwendigen Finanzierungsteil an den insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kosten übernehmen würden“, sagte Meyer. „Im Endeffekt blieb ein Vorhaben, dass in Finanzierung und Zustimmung offen und damit nicht umsetzbar war.“
Die Entscheidung wurde von den Spitzen der Ampel getroffen. Sie wurde in den finalen Beratungen zum Haushalt 2024, die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag liefen, eingearbeitet. Die Ampel hatte zuletzt über mehrere Wunschprojekte verhandelt, die noch in den Haushalt aufgenommen werden sollten. Doch längst nicht für alle Vorhaben reicht das Geld aus.
Ampel verständigt sich auf Anhebung des Grenzwerts beim Elterngeld
So wurde zuletzt um Einsparungen beim Elterngeld gerungen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass künftig Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 150.000 Euro jährlich kein Elterngeld mehr bekommen sollen.
Nun hat sich die Ampel auf eine Anhebung dieser Grenzen verständigt. Ab April 2024 soll das Elterngeld erst ab einem Einkommen von 200.000 Euro entfallen. Ab April 2025 wird die Grenze auf 175.000 Euro gesenkt.
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Zudem soll auch die von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zwischenzeitlich geforderte noch stärkere Anhebung des Grundfreibetrags ab Anfang 2024 nicht kommen, hieß es. Der FDP-Chef hatte vorgeschlagen, den Grundfreibetrag nicht nur wie geplant auf 11.604 Euro anzuheben, sondern auf 11.784 Euro zu erhöhen. Auch der Kinderfreibetrag sollte stärker steigen. Dies hätte die Steuerzahler um 1,94 Milliarden Euro zusätzlich entlastet. Doch damit konnte sich die FDP in der Ampel offenbar nicht durchsetzen.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war in der Coronapandemie von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden, um die Branche zu stützen. Wegen der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende dieses Jahres verlängert. Das Wirtschaftsministerium hatte die bei einer Verlängerung fehlende Steuersumme auf 3,4 Milliarden Euro beziffert.
Wirtschaftsverbände vor allem aus den Bereichen Lebensmittelerzeugung und Gastronomie hatten von der Politik gefordert, die Mehrwertsteuer nicht wieder heraufzusetzen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte zuletzt vor etwa 12.000 Betriebsschließungen, Preissteigerungen von durchschnittlich 18,2 Prozent, sinkenden Umsätzen und weniger Jobs, sollten ab 2024 wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden.
Erstpublikation: 16.11.2023, 18:40 Uhr.