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Altersvorsorge
SPD fordert, dass Volksvertreter in die gesetzliche Rente wechseln sollen

Bundestagsabgeordnete sind bei der Altersversorgung privilegiert. Die Sozialdemokraten fordern nun, sie in die Rentenversicherung zu holen.

06.02.2020 | von Gregor Waschinski

Abgeordnete im Bundestag © dpa

Berlin Die Ausgaben für die Altersversorgung von früheren Abgeordneten des Bundestags sind gering – zumindest im Vergleich zu den Milliardensummen, die sonst im Rentensystem bewegt werden. Im Bundeshaushalt 2020 sind 51,3 Millionen Euro für „Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages“ eingeplant, zwei Millionen mehr als im Vorjahr.

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Dennoch sind die vollständig steuerfinanzierten Ausgaben politisch brisant: Abgeordnete erreichen schon nach relativ kurzer Zeit üppige Pensionsbezüge. Beiträge zahlen sie nicht.

Aus der SPD kommt nun ein Vorstoß, noch in dieser Legislaturperiode eine Reform der Altersversorgung von Parlamentariern auf den Weg zu bringen. Auch die Abgeordneten sollen demnach in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und ihren Sonderstatus verlieren. „Es ist der richtige Zeitpunkt, zumindest auch einen Grundsatzbeschluss zu fassen, was die Abgeordneten angeht“, sagte der rentenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Ralf Kapschack, dem Handelsblatt. „In der nächsten Legislaturperiode könnte der Bundestag dann die Details klären.“

Kapschack wirbt in seiner Partei und bei den anderen Fraktionen um Unterstützung. Im Bundesarbeitsministerium gibt es derzeit keine konkreten Pläne, die Altersversorgung der Abgeordneten anzugehen. In der Vergangenheit hatte sich Minister Hubertus Heil (SPD) zwar offen gezeigt, Abgeordnete und auch Beamte langfristig in die gesetzliche Rentenversicherung zu holen.

Aktuell ist er aber damit beschäftigt, die umstrittene Grundrente durch das Kabinett zu bringen. Im Anschluss will Heil dann den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, die Altersversorgung von Selbstständigen neu zu regeln.

Beispiel der Freiberufler

Kapschack setzt die Pensionen der Parlamentarier aus genau diesem Grund auf die Agenda. Selbstständige sollen nach den Plänen der Großen Koalition künftig in die gesetzliche Rente einzahlen, wenn sie keine andere „insolvenz- und pfändungssichere“ Form der Alterssicherung vorweisen können. Das bedeutet: Immobilien oder Fonds werden nicht als Rentenersatz akzeptiert. Wenn die gesetzliche Rente ausgebaut werden soll, dürften sich Politiker selbst nicht ausnehmen – so sieht es Kapschack.

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„Bundestagsabgeordnete werden sehr ordentlich bezahlt. Das ist gerechtfertigt, denn eine 60-Stunden-Woche und mehr ist keine Seltenheit, Wochenendarbeit die Regel“, sagt der SPD-Politiker. „Nicht in Ordnung ist aus meiner Sicht, dass Abgeordnete nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Denn wer Solidarität einer Gesellschaft einfordert – und hier sind Volksvertreter in besonderer Pflicht –, sollte diesen Anspruch auch für sich gelten lassen.“

Die „Altersentschädigung“ ist Teil der Vergütung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht, und soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt. Ein Abgeordneter erwirbt bereits nach einem Jahr im Bundestag einen Pensionsanspruch von rund 250 Euro im Monat.

Die Ansprüche steigen schrittweise und erreichen nach 27 Mitgliedsjahren den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung, was derzeit einer Pension von rund 6800 Euro pro Monat entspricht.

In der Bevölkerung käme ein Ende der Privilegien für die Parlamentarier gut an. In einer repräsentativen Yougov-Erhebung für das Handelsblatt sprechen sich 86 Prozent der Befragten für eine Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung aus.

Für den Systemwechsel müssten aber eine Reihe Details geklärt werden. Sollten wegen der zu zahlenden Rentenbeiträge die Abgeordnetendiäten zumindest ein bisschen erhöht werden? Zahlt der Bundestag die Arbeitgeberbeträge zur Rente? Und wäre darüber hinaus eine Zusatzversorgung denkbar, so wie im öffentlichen Dienst üblich?

Grundsätzlich ist Kapschack aber überzeugt: „Abgeordnete sollten sich den gleichen Regeln unterwerfen, die für abhängig Beschäftigte und künftig auch für Selbstständige gelten: rein in die gesetzliche Rentenversicherung!“

Unterstützung für Reform

Auch in anderen Fraktionen im Bundestag wird der Reformbedarf gesehen. „Vor dem Hintergrund der geplanten Einbeziehung der Selbstständigen wäre es natürlich hilfreich, dass auch die Abgeordneten in der gesetzlichen Rente pflichtversichert werden“, sagte der Rentenexperte der Grünen, Markus Kurth, dem Handelsblatt. Die Einbeziehung der Parlamentarier in die Rentenversicherung hätte einen „hohen Symbolwert“ und werde von seiner Partei schon seit Jahren gefordert.

Die Linke arbeitet derzeit an einem eigenen Antrag mit dem Titel „Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“, der am kommenden Dienstag in der Fraktion beraten werden soll. Die Reform sei „längst überfällig“ und würde „jede einzelne rentenpolitische Entscheidung des Bundestages viel glaubwürdiger machen“, sagte der rentenpolitische Sprecher Matthias W. Birkwald.

Allerdings werde mit der Union eine drastische Kürzung der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten wohl nicht machbar sein. „Insofern ist die Forderung wohlfeil. Denn obwohl in der Regierung, wird diese schwarz-rote Koalition vermutlich keinen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung vorlegen.“

Doch auch in den Reihen von CDU und CSU wird Reformbedarf gesehen. Carsten Linnemann, stellvertretender Unionsfraktionschef und Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), sagte dem Handelsblatt: „Ich würde eine Reform begrüßen. Politiker dürfen sich von notwendigen Reformen nicht ausnehmen.“ Linnemann schwebt allerdings nicht die Einbeziehung in die Rentenversicherung vor, sondern eine Verpflichtung der Abgeordneten für eine private Vorsorge für das Alter.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, dass Abgeordnete „Teil dieses solidarfinanzierten Systems seien und Rentenbeiträge leisten“ sollten. „Dann wären sie auch selbst von ihren Entscheidungen betroffen, das ist nur gerecht“, so DGB-Vorständin Annelie Buntenbach.

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